• Begleitetes Wohnen in Familien

Das Begleitete Wohnen in Familien möchte erwachsenen Menschen mit einer geistigen Behinderung eine familiäre Lebensform außerhalb der Herkunftsfamilie ermöglichen.

In Frage kommen Menschen, die aufgrund ihrer geistigen Behinderung und der damit verbundenen Lebensumstände nicht oder nicht mehr selbständig leben können. Auch Menschen, die die intensive Betreuung eines Wohnheims nicht mehr benötigen, können sich für diese Betreuungsform entscheiden, sofern sich eine geeignete Familie / Gastfamilie findet. Dies gilt vor allem für Geschwister oder Verwandte, aber auch für Fremd- oder Gastfamilien. Ausgeschlossen sind die eigenen Eltern oder Kinder.

Voraussetzung der Familie sind Offenheit, Vertrauen und Toleranz anderen Menschen gegenüber. Wir bieten Beratungsgespräche und Vermittlung von Freizeitangeboten, Unterstützung bei Krisensituationen und die Hilfe im Umgang mit Ämtern und Behörden.

Über die genauen Konditionen informieren wir Sie gern.

Ansprechpartner

Barbara Fuhrmann
Barbara Fuhrmann
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Gleichberechtigung und Barrierefreiheit für Menschen mit geistiger Behinderung –
das sind die Ziele der Lebenshilfe.


Ihr direkter Draht zu uns:
07261 9215 - 0

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